Unsere Standbeine
In 8 Standbeinen
- Café International,
- Frauen- und
- Männertreff,
- Deutschkurs,
- KleiderRaum,
- FoodCorner,
- Schreibdienst, und
- Gärtnern
öffnen wir Türen zur Teilhabe an unserer Gesellschaft. Migrant*innen und Einheimische lernen sich kennen und wertschätzen. In vielen Gesprächen und auf gemeinsamen Wegstrecken erfahren wir gegenseitig vom kulturellen Gut unseres Gegenübers, was für alle Beteiligten wertvoll und emotional bereichernd ist.
Mitgliedschaft
Wenn Sie den Verein unterstützen möchten, dann können Sie das gerne, indem Sie mit dem Anmeldeformular eine Mitgliedschaft beantragen. Der Mitgliederbeitrag ist z.Z. Fr. 30.-- Jahr/Person, 50.-- Jahr/Ehepaar
Hier können Sie das Beitrittsformular herunterladen.
Mithilfe
Wir freuen uns auf alle, die unseren Verein unterstützen möchten, sei es durch aktive Mithilfe oder durch einen finanziell Zustupf
(IBAN-Nr. CH28 0630 0502 3158 0368 6)
Lesen Sie bitte die Informationen auf dieser Website.
Haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte an die im betreffenden Bereich notierte Adresse, oder schreiben Sie eine e-Mail an:
Vorstand
Der aktuelle Vorstand ist wie folgt zusammengesetzt:
Funktion | Name | Bereich |
Präsidentin | Regula Cermak | Interkultureller Frauentreff |
Vizepräsidentin | Ursula Kläntschi | Café International / Deutschkurs |
Kassier | Markus Waber | |
Sekretärin | Elisabeth Wüthrich | |
Beisitzerinnen | Christine Portmann | |
Claudia Herren | Interkultureller Frauentreff | |
Peter Kläntschi | Interkultureller Männertreff |
Statuten
Statuten
Die Statuten des Vereins "Langnau Interkulturell", Langnau im Emmental gelten seit 30. Juni 2016 und ersetzen damit die Statuten des Interkulturellen Frauentreffs "Frauen begegnen Frauen", gegründet als Verein am 5.12.2011 in Langnau i.E.
Art. 1 Name, Sitz
- Unter dem Namen „Langnau Interkulturell“ - im Folgenden als der Verein bezeichnet/genannt - besteht ein parteipolitisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in 3550 Langnau i. E.
Art. 2 Zweck
Der Verein befasst sich mit Aufgaben und Themen, die in erster Linie der lokalen Bevölkerung und Menschen mit Migrationshintergrund zu Gute kommen und ihnen so ein gutes Zusammenleben und eine Integration erleichtern.
Dem Verein gehören folgende Gruppen an:
- Das Café International
- Der Interkulturelle Frauentreff
- Der Interkulturelle Männertreff (seit Ende 2017)
- Der Deutschkonversationskurs
- So wie weitere dem Vereinszweck entsprechende Gruppen
Art. 3 Rechtssitz
Rechtsdomizil des Vereins ist Langnau i. E.
Art. 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche den Jahresbeitrag bezahlen. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
- Der Austritt kann jederzeit mündlich oder schriftlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Jahresbeitrag zwei Jahre nicht mehr bezahlt worden ist.
- Wenn das weitere Verbleiben eines Mitgliedes im Verein den Vereinsinteressen zuwiderläuft, kann es vom Vorstand ausgeschlossen werden.
- Das Mitglied hat an der nächsten Hauptversammlung ein Rekursrecht.
Art. 5 Rechte und Pflichten
- Jedes Mitglied wird über das Vereinsprogramm informiert.
- Alle Mitglieder sind berechtigt, die Behandlung von Geschäften an der Hauptversammlung zu beantragen. Die Begehren sind spätestens zwei Monate vor der Hauptversammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen.
- Jedes Mitglied ist stimmberechtigt (Ausnahme gemäss Art. 68 ZGB).
Art. 6 Die Organe
- Die Hauptversammlung
- Der Vereinsvorstand
- Das Rechnungsprüfungsorgan
Art. 7 Die ordentliche Hauptversammlung
- Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
- Die ordentliche Hauptversammlung findet im ersten Halbjahr jedes Jahres statt. Sie behandelt vor allem die in Art. 9 bezeichneten Geschäfte.
- Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand spätestens 30 Tage vor dem Versammlungstag unter Bekanntgabe der Traktanden.
- Anträge von Mitgliedern müssen 14 Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich unterbreitet werden.
- Jede statutengemäss einberufene HV ist beschlussfähig. Nicht traktandierte Geschäfte, mit Ausnahme der Vereinsauflösung, können rechtmässig behandelt und beschlossen werden, wenn die anwesenden Stimmberechtigten ausnahmslos zustimmen.
Art. 8 Ausserordentliche Hauptversammlung
- Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden.
- Sie muss einberufen werden, wenn wenigstens ein Fünftel der Mitglieder oder die Kontrollstelle dies verlangen.
- Für die ausserordentliche Hauptversammlung gilt Art. 7 Abs. 2 analog.
Art. 9 Die Geschäfte der Hauptversammlung sind in der Regel
- Genehmigung des Protokolls der letzten HV
- Jahresbericht des Präsidenten/der Präsidentin
- Mutationen und Ehrungen
- Jahresrechnung und Bericht des Rechnungsprüfungsorgans
- Mitgliederbeitrag und Budget
- Tätigkeitsprogramm
- Verschiedenes
- Wahlen (gemäss Art. 10) der Mitglieder des Vorstandes mit den jeweiligen Ressorts, des Präsidenten/der Präsidentin, und der Kontrollstelle
Art. 10 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht mindestens aus je einem Mitglied der in Art. 2 erwähnten Gruppen.
- Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahlen sind möglich.
Im Vorstand sind folgende Ressorts besetzt:
- PräsidentIn
- VizepräsidentIn
- SekretärIn
- KassierIn
- BeisitzerInnen
Art. 11 Aufgaben des Vorstandes
Allgemein
- Behandelt alle Begehren und Anregungen/Anliegen der Mitglieder
- Bereitet die Hauptversammlung vor
- Koordiniert bei Bedarf die Tätigkeiten der verschiedenen Gruppen
- Ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Werbung, Triage bei Anfragen)
- Der Vorstand entscheidet über die Verteilung grösserer Zuwendungen an die einzelnen Gruppen
- Führt ein Mitgliederverzeichnis
PräsidentIn
- Vertritt den Verein
- Leitet die Hauptversammlungen und die Vorstandssitzungen
- Gibt den Stichentscheid, wenn bei Abstimmungen/Wahlen Stimmengleichheit herrscht
VizepräsidentIn
- Vertritt den/die PräsidentIn in allen Funktionen, Rechten und Pflichten
SekretärIn
- Führt das Protokoll der Hauptversammlungen und der Vorstandssitzungen
- Fasst Korrespondenz ab
- Führt das Mitgliederverzeichnis, sofern dies nicht durch den/die KassierIn oder eine andere Person des Vorstands gemacht wird
KassierIn
- Inkasso der Mitgliederbeiträge
- Verwaltet das Vermögen des Vereins „Langnau Interkulturell“
- Fordert die Jahresabschlüsse der einzelnen Gruppen zuhanden der Buchhaltung an
- Schliesst die Rechnung ab und veranlasst die Revision
- Bereitet das Budget in Absprache mit dem Vorstand vor
- Führt das Mitgliederverzeichnis, sofern dies nicht einer anderen Person übertragen ist
- Rechtsverbindliche Kollektivunterschrift haben der/die PräsidentIn mit dem/der SekretärIn oder KassierIn. Im Rechnungswesen besteht für den/die KassierIn und den/die PräsidentIn Einzelunterschrift.
Art. 12 Finanzen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen; die Höhe wird jeweils von der Hauptversammlung festgelegt
- Ertrag aus dem Vereinsvermögen
- Verschiedene Einnahmen und Spenden
- Die einzelnen Gruppen verwalten ihre Finanzen in eigener Verantwortung, sowohl Einnahmen, Ausgaben als auch Budget und Rechnung.
Art. 13 Rechnungsprüfungsorgan
- Das Rechnungsprüfungsorgan besteht aus zwei Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen.
- Die Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen haben die Rechnung des Vereins und der einzelnen Gruppen zu prüfen und zuhanden der Hauptversammlung Bericht zu erstatten. Bei Unregelmässigkeiten ist der Vorstand sofort zu informieren.
- Die Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen dürfen dem Vorstand nicht angehören. Sie werden durch die Hauptversammlung für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahlen sind möglich.
Art. 14 Ausgaben ausserhalb des Budgets
- Der Vorstand hat im Einzelfall eine Ausgabenkompetenz von Fr. 1‘000.--.
Art. 15 Haftung
- Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen; eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. (Art. 75 a ZGB)
- Der Verein haftet nicht für Schulden der einzelnen Gruppen.
Art. 16 Revision der Vereinsstatuten
- Zur Teil- oder Totalrevision der Statuten bedarf es an der Hauptversammlung einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Art. 17 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine 3/4-Mehrheit, der an der Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Zudem finden die Art. 76 bis 78 ZGB Anwendung.
- Bei Auflösung des Vereins entscheidet die Mehrheit der Hauptversammlung über die Zuwendung des allfälligen Vereinsvermögens an eine steuerbefreite Institution.
- Der Vorstand hat mindestens zwei Vorschläge zu unterbreiten.
Art. 18 Gültigkeit der Statuten
Diese Statuten treten mit ihrer Annahme durch die ausserordentliche Hauptversammlung vom 30. Juni 2016 mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen jene des Interkulturellen Frauentreffs „Frauen begegnen Frauen“ vom 5. Dezember 2011.
Die Präsidentin
Regula Cermak
Die Sekretärin
Elisabeth Wüthrich
3550 Langnau i.E., 09.07.2016
Geschichte
GESCHICHTE DES VEREINS LANGNAU INTERKULTURELL
- Neuer Verein Langnau Interkulturell gegründet
Dank einer kleinen engagierten Gruppe Interessierter entstand im Februar 2016 das "Café International", ein Ort, wo sich Menschen aus unterschiedlichen Kulturen einmal pro Woche spontan und unkompliziert treffen können. (Vgl. Café International Geschichte)
Von Anfang an bestand eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen Frauentreff, da wir gemeinsam nicht auf Konkurrenz, sondern auf Synergien setzten. Die Mitglieder von "Frauen begegnen Frauen" strebten deshalb eine Öffnung des Vereins Interkultureller Frauentreff an.
So wurde am 30. Juni 2016 neu der Verein „Langnau Interkulturell“ gegründet mit vorerst 4 Standbeinen: Café International, Interkultureller Frauen- und Männertreff, so wie Deutschkonversationsunterricht.
Seit 2022 sind es bereits 7 Standbeine: Neu dazu gekommen sind der FoodCorner, der KleiderRaum, und der Schreibdienst und Ende 2023 lansierten wir das Projekt "Garten für alle".
Etliche aktive Mitglieder arbeiten in verschiedenen Standbeinen. Es herrscht reger bilateraler Austausch, und jeden letzten Montag im Monat treffen sich die Aktiven zu einer Austauschsitzung.
Wir haben einen Leistungsvertrag mit der Gemeinde Langnau und seit 2022 ebenso mit Trubschachen. Auch von den Kirchgemeinden werden wir finanziell und ideell unterstützt, wir spüren die Wertschätzung, was uns zu nötiger Energie verhilft.
Einige aktive Mitglieder sind seit Beginn dabei, aber immer wieder kommen neue Interessierte dazu, die wertvolle Ideen einbringen und mitarbeiten.
Mehr Details entnehmen Sie den jeweiligen Jahresberichten.
Sind Sie an einem Mitwirken in unserem Verein interessiert? Haben Sie neu kreative Ideen und Anregungen? Kontaktieren Sie uns, machen Sie sich bei einem unverbindlichen Besuch eines unserer Standbeine ein Bild von unseren Angeboten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.